das faengt ja schon gut an:
Laut Statuten darf ein Text vor der Lesung nicht veröffentlicht worden sein, auch nicht in einer bearbeiteten Form. Da die Autorin an ihren Arbeiten ständig Veränderungen und Überarbeitungen vornimmt, Text-Teile und Fragmente publiziert, sei ihr dieser Fehler passiert, verlautete am Abend.
ueberraschender rueckug von teilnehmerin beim bachmann-wettbewerb (standard, 23.06.05)
btw: interessant dabei waere – sozusagen etwas pikant -. ob das wirklich nur ihre form zu arbeiten ist. oder ob sie es einfach mal versucht hat. ;-) bzw. ist bei der heutigen verschickungsdichte von texten an zeitschriften schnell der ueberblick zu verlieren. ;-)